Das Land Nordrhein-Westfalen hat in einer Selbstüberwachungsverordnung Abwasser im Jahr 2014 alle Regeln und Pflichten rund um den Betrieb von privaten und industriellen Abwasserkanälen und –systemen verbindlich geregelt. Sie betrifft alle Betreiber von Kanalisationsnetzen für befestigte Flächen die größer als drei Hektar sind.
Die Zustandserfassung und -klassifizierung erfolgt gemäß der Anlage zur SÜWVO (Umfang, Art und Häufigkeit der Überwachung der Einrichtungen)durch Kanalfernsehuntersuchung oder Begehung. Vor der optischen Inspektion des Kanalisationsnetzes ist in der Regel eine Reinigung erforderlich. Die Reinigung erfolgt durch den Einsatz von Hochdruck-Spüldüsen, die entweder über Revisionsschächte oder -klappen eingeführt werden und in Fließrichtung des Abwassers spülen.
Der Gesetzgeber verlangt von den Kanalnetzbetreibern, ihre Kanäle auf Dichtheit zu überprüfen. Um diesen Erfordernissen gerecht werden zu können, bietet die KANAL SERVICE ARELT GmbH neben der TV-Inspektion der Kanäle nach den gültigen Normen verschiedene Verfahren der Dichtheitsprüfung mit Luft- oder Wasserdruck an: